2003-0206a Benachbarte Gebiete

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Kleine Änderungen der Version: 2005

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.


0206a Benachbarte Gebiete

Bekannte Primärlokalisation
Sofern sich die Ausbreitung eines Tumors von einer bekannten Primärlokalisation auf ein Nachbarorgan oder -gebiet (z.B. vom Darm auf die Blase oder vom Jejunum zum Ileum) fortsetzt, ist nur die Primärlokalisation zu kodieren. Die Ausbreitung im Nachbargebiet wird nicht verschlüsselt.

Beispiel 1

Eine Patientin mit einem Karzinom der Ektozervix, das auf die Vagina übergreift, wird zur Operation aufgenommen.

Hauptdiagnose: C53.1 Bösartige Neubildung der Ektozervix

Unbekannte Primärlokalisation
a) Eine Neubildung, die zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen Kategorie überlappt und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, ist entsprechend der Subkategorie .8 („mehrere Teilbereiche überlappend“) zu klassifizieren, vorausgesetzt, dass die Kombination nicht speziell an anderer Stelle aufgeführt ist, wie zum Beispiel C16.0 Bösartige Neubildung der Kardia (Ösophagus und Magen).

Beispiel 2

Eine Patientin mit einem Karzinom der Endo- und Ektozervix wird zur Operation aufgenommen.

Hauptdiagnose: C53.8 Bösartige Neubildung der Cervix uteri, mehrere Teilbereiche überlappend

b) Die ICD-10-SGB-V stellt für bestimmte bösartige Neubildungen, deren Entstehungsort nicht festgestellt werden kann und deren angegebene Lokalisation zwei oder mehr dreistellige Kategorien überlappt, folgende Kodes zur Verfügung:

C02.8 Zunge, mehrere Teilbereiche überlappend
C08.8 Große Speicheldrüsen, mehrere Teilbereiche überlappend
C14.8 Lippe, Mundhöhle und Pharynx, mehrere Teilbereiche überlappend
C21.8 Rektum, Anus und Analkanal, mehrere Teilbereiche überlappend
C24.8 Gallenwege, mehrere Teilbereiche überlappend
C26.8 Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend
C39.8 Atmungsorgane und sonstige intrathorakalen Organe, mehrere Teilbereiche überlappend
C41.8 Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche überlappend
C49.8 Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, mehrere Teilbereiche überlappend
C57.8 Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend
C63.8 Männliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend
C68.8 Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend
C72.8 Gehirn und andere Teile des Zentralnervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend
(Liste aus ICD-10-GM, Band I, Kapitel II)

Beispiel 3

Eine Patientin mit einem Karzinom der Zervix und der Vagina wird zur Strahlentherapie mehrtägig aufgenommen. Der Entstehungsort des Malignoms konnte nicht festgestellt werden.

Hauptdiagnose: C57.8 Bösartige Neubildung der weiblichen Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

Anmerkung: In diesem Fall liegt ein Karzinom der Zervix (C53.-) und ein Karzinom der Vagina (C52) vor. Da der Entstehungsort nicht festgestellt werden kann und die angegebene Lokalisation zwei oder mehr dreistellige Kategorien überlappt, ist

C57.8 Bösartige Neubildung der weiblichen Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

zuzuweisen.

Ungenau/nicht näher bezeichnete Lokalisationen
Für ein Malignom, dessen Ursprungsort unbekannt ist und das sich über benachbarte Gebiete erstreckt (mehrere Bereiche überlappt) und dessen Lokalisation ungenau bezeichnet oder anderenorts nicht klassifiziert ist, steht der Kode

C76.– Bösartige Neubildungen sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisation

zur Verfügung.

Anmerkung: Die Verwendung dieser Kategorie ist nur dann zulässig, wenn keine spezifische Information bezüglich der Art der Neubildung (z.B. bösartige Neubildung des Thorax) verfügbar ist.