2003-0212a Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Kleine Änderungen der Version: 2008

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


0212a Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Kodierung

Diagnosen

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab (s.a. DKR 0211b Chemotherapie bei Neubildungen).

a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) hat die Hauptdiagnose

Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

Als Nebendiagnose ist außerdem ein Kode für das zu behandelnde Malignom zuzuweisen (C67.- für die bösartige Neubildung der Harnblase).

b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später), ist die bösartige Neubildung der Harnblase als Hauptdiagnose zuzuweisen. Z51.1 ist als Nebendiagnose anzugeben, wenn es sich um eine Aufnahme speziell zur Instillation von Zytostatika/BCG handelt.

Prozeduren

In beiden Fällen ist der Prozedurenkode

8-541.4 Instillation von zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase

einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.