2004-0403c Zystische Fibrose
Änderungen der Ursprungsversion: 2005, sowie in diesem Jahr.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0403c Zystische Fibrose
Bei einem Patienten mit Zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus
E84.– | Zystische Fibrose |
als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die Manifestation der Zystischen Fibrose ist als Nebendiagnose anzugeben.
Es ist zu beachten, dass in Fällen mit kombinierten Manifestationen der passende Kode aus
E84.8- | Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen |
zu verwenden ist:
E84.80 | Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation |
E84.87 | Zystische Fibrose mit sonstigen multiplen Manifestationen |
E84.88 | Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen |
Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.
Beispiel 1
Ein Patient mit Mukoviszidose wird zur Behandlung einer eitrigen Bronchitis aufgenommen.
Hauptdiagnose: | E84.0 | Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen |
Nebendiagnose(n): | J20.1 | Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae |
Bei Krankenhausaufenthalten, die nicht die Zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.– Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt.