2003-1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft

Kleine Änderungen der Version: 2010, 2006

Änderung der Ursprungversion: 2014

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft

Muss eine Schwangerschaft z.B. aus medizinischen Gründen vorzeitig beendet werden, finden die folgenden Richtlinien Anwendung:

1.

Wenn die Schwangerschaft mit einem Abort beendet wird (Fetalgewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen) ist

O04.– Ärztlich eingeleiteter Abort
als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus
O09.–! Schwangerschaftsdauer
und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B.
O35.0

Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.

2.

Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben, wie z.B.

O35.0

Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.

Als Nebendiagnosen sind
O60

Vorzeitige Entbindung

O09.–!

Schwangerschaftsdauer

sowie
Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
zuzuweisen.
3. Wenn die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft in eine Lebendgeburt mündet, ist der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung, z.B.
O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten
als Hauptdiagnose zu kodieren. Als Nebendiagnosen sind
O60 Vorzeitige Entbindung
O09.–! Schwangerschaftsdauer
und
Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
zuzuweisen.

(S.a. DKR 1522a Geburtseinleitung mit Beispielen zu Prozeduren, die mit der Einleitung von Wehen verbunden sind.)