2003-1603a Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

Änderungen der Ursprungsversion: 2013

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1603a Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

Enterale Ernährung

Ein Kode aus

8-015 Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung

ist nur zu kodieren, wenn die enterale Ernährung die Hauptleistung des Krankenhausaufenthaltes darstellt.

Sauerstofftherapie

8-720 Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen

ist nur zu kodieren, wenn die Sauerstofftherapie (mittels Inkubator, Headbox, Maske oder Tubus) mehr als vier Stunden durchgeführt wurde (s.a. den Abschnitt Neugeborene in DKR 1001b Maschinelle Beatmung). Diagnosen, die eine Sauerstofftherapie erforderlich machen, sind zum Beispiel

P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen oder
P22.8 Sonstige Atemnot [Respiratory distress] beim Neugeborenen.

Parenterale Therapie
Ein Kode aus

8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

wird zugewiesen, wenn

1. parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlenhydraten, zur Hydratation oder bei Elektrolytstörungen eingesetzt wird. Beispiele für Diagnosen, die eine parenterale Flüssigkeitstherapie erforderlich machen, sind eine neonatale Hypoglykämie (P70.- Transitorische Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels, die für den Feten und das Neugeborene spezifisch sind) oder sonstige vorübergehende neonatale Elektrolytstörungen (P74.- Sonstige transitorische Störungen des Elektrolythaushaltes und des Stoffwechsels beim Neugeborenen). Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 g, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen.

2. Medikamente länger als 24 Stunden über das Gefäßsystem verabreicht wurden. Beispiele für Diagnosen, die eine solche Behandlung erforderlich machen, sind eine perinatale Infektion (P39.8 Sonstige näher bezeichnete Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind) oder eine neonatale Sepsis (P36.- Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen).

Lichttherapie

Ein Kode für die Lichttherapie eines Neugeborenen ist nur zuzuordnen, wenn eine anhaltende Lichttherapie (über 12 Stunden) für die Behandlung einer Neugeborenengelbsucht erforderlich ist. Der Prozedurenkode lautet

8-560.2 Lichttherapie des Neugeborenen (bei Hyperbilirubinämie).

Auch ein Diagnosekode für Neugeborenengelbsucht wird nur zugeordnet, wenn eine Lichttherapie länger als zwölf Stunden durchgeführt wurde.

Transfusionen
Ein Kode aus

8-800 Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat
8-802 Transfusion von Leukozyten
8-810 Transfusionen von Plasma und Plasmabestandteilen
8-811 Infusion von Volumenersatzmitteln bei Neugeborenen

sind zuzuordnen, wenn diese Maßnahmen bei Neugeborenen durchgeführt wurden.

Wenn diese Verfahren allerdings als Komponente anderer Prozeduren erfolgten, sind sie nicht gesondert zu kodieren (s. a. DKR 0302a Bluttransfusionen).

Beispiele für Diagnosen, die Transfusionen erforderlich machen können, sind:

P50.– Fetaler Blutverlust
P61.3 Angeborene Anämie durch fetalen Blutverlust
P61.4 Sonstige angeborene Anämien, anderenorts nicht klassifiziert
P61.1 Polyglobulie beim Neugeborenen
P61.2 Anämie bei Prämaturität
R57.9 Schock, nicht näher bezeichnet
P74.1 Dehydratation beim Neugeborenen