2003-1915a Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern

Änderungen der Ursprungsversion: 2013, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1915a Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern

In Fällen von Missbrauch ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.

Ein Kode der Kategorie

T74.– Missbrauch von Personen

als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nicht anzugeben.