2005-P013d Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation

Änderungen der Ursprungsversion: 2012, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

P013d Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation
  • Durchführung einer Rezidivtherapie
  • Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

5-289.1 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie
5-340.3 Rethorakotomie.

Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Zusatzkode, wie z.B.

5-379.5 Reoperation an Herz und Perikard
5-559.3 Revisionsoperation an der Niere
5-749.0 Resectio
5-983 Reoperation

für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1).

Für die Herz- und Nierenchirurgie gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die im OPS als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard).

Beispiel 1

5-062.8
Andere partielle Schilddrüsenresektion: subtotale Resektion
5-983 Reoperation