Bayrisches Landessozialgericht L 4 KR 88/19
Kernpunkte:
Eine nachträgliche Anpassung der Kodierung und der Rechnung an das Ergebnis des MDK-Prüfverfahrens ist durch die PrüfvV nicht ausgeschlossen.
Wenn der MDK zum Ergebnis kommt, dass die Rechnung nicht gemindert, sondern erhöht werden müsse, darf das Krankenhaus die Rechnung…