Alle Beiträge aus der Kategorie »Nürnberg«:
Kernpunkte: Eine Pilzpneumonie (B37.1) oder eine bakterielle Pneumonie (J15.8) dürfen bei dringendem Verdacht auch ohne Erregernachweis kodiert werden.
Die Verdachtsdiagnosenregelung (DKR D008) wird auch für Nebendiagnosen angewendet.
Schlagworte: Erregernachweis, Verdachtsdiagnose, Pneumonie, Candidose
Sozialgericht Nürnberg
Urteil vom 25.11.2019
Aktenzeichen: S…
Sozialgericht Nürnberg S 21 KR 199/19
|von Etienne SaloméKernpunkte: Es ist nicht notwendig seitens des Krankenhauses täglich zu dokumentieren „Patient anwesend“.
Aus dem Fehlen eines Verlaufseintrags kann nicht geschlossen werden, dass der betroffene Patient nicht anwesend war.
Weder dem Gesetz, noch den Entscheidungen des Bundessozialgerichts kann entnommen werden,…
Sozialgericht Nürnberg S 7 KR 35/17
|von Etienne SaloméKernpunkte: Im Jahr 2015 galt die Beschränkung für die Kodierung der akuten Niereninsuffizienz (N17.-) auf Fälle mit “adäquatem Flüssigkeitszufuhr” ausschließlich für die Minderung der Diurese und nicht für den KRea-Anstieg.
Im Jahr 2015 durfte ein akutes Nierenversagen Grad 1 auch…
Sozialgericht Nürnberg S 21 KR 652/18
|von Etienne SaloméKernpunkte: Eine iatrogene Verletzung der Pleura bei einer Nierenteilresektion ist spezifisch als Pleuraverletzung (S27.6) und nicht mit der unspezifischen T81.2 – versehentliche intraoperative Verletzung zu kodieren.
Sozialgericht Nürnberg
Urteil vom 03.05.2019
Leitsätze: Bei der Aufrechnung eines fristgerecht mitgeteilten Erstattungsanspruchs…
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