Sozialgericht S 15 KR 406/13
Urteil SG Rostock vom 02.03.2016 (Az. S 15 KR 406/13)
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.176,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2013 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird…