SG Braunschweig S 54 KR 103/21
Kernpunkte:
Die Krankenkasse ist nicht berechtigt, nur den „unstrittigen Teil“ einer Rechnung als eine Art Vorauszahlung zu leisten und den „strittigen Teil“ zurückzuhalten (Rn 26-42).
Die Kasse ist bei Zweifel an die Richtigkeit der Rechnung verpflichtet, den MD einzuschalten (Rn…