Alle Beiträge aus der Kategorie »Detmold«:

Sozialgericht Detmold S 2 KR 1684/19

Kernpunkte: Apherese-Thrombozytenkonzentrate sind der Goldstandard in der Transfusionsmedizin und grundsätzlich Poolkonzentraten vorzuziehen. Die Rechtsprechung des BSG (B 1 KR 2/15 R vom 10.03.2015) zu dem Thema beruhte auf medizinisch falschen Aussagen. Gepoolte Thrombozytenkonzentrate sind hinsichtlich des Infektionsrisikos gefährlicher für den…

Sozialgericht Detmold S 24 KR 1181/18

Kernpunkte: Die PrüfvV ist anwendbar, wenn die Prüfung keine „sachlich-rechnerische Richtigkeit“ betraf Die PrüfvV regelt materiell-rechtliche Präklusionsfristen, die ohne ausreichende Ermächtigung von der Selbstverwaltung festgelegt wurden. Die PrüfvV darf keine weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen vorschreiben. Verspätete Lieferung (PrüfvV) von Prüfungsunterlagen ist…

Sozialgericht Detmold S 24 KR 1031/17

Kernpunkte: Eine Kachexie erhöht das generelle Operationsrisiko. Ausgeprägtes Untergewicht begründet die stationäre Erbringung von Eingriffen aus dem AOP-Katalog Kat. 2.     Sozialgericht Detmold Urteil vom 21.12.2018 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Detmold S 24 KR 1031/17 Die Beklagte wird verurteilt, an…

Sozialgericht Detmold S 5 KR 701/13

Kernpunkte: Diagnostik bei Wachstumsstörungen (Clonidin- und Arginintest) erfordert vor der ersten Blutabnahme eine Übernachtung im Krankenhaus. Eine Aufnahme ohne Behandlung, um eine Basal-Situation herzustellen, widerspricht nicht dem Grundsatz der „Inanspruchnahme der besonderen Mittel eines Krankenhauses“.     Sozialgericht Detmold Urteil…

Sozialgericht Detmold S 24 KR 230/16

Sozialgericht Detmold Urteil vom 31.03.2017 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Detmold S 24 KR 230/16 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.799,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2016 zu zahlen. Die Beklagte…

Sozialgericht Detmold S 3 KR 555/15

Sozialgericht Detmold Urteil vom 19.01.2017 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Detmold S 3 KR 555/15 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen. Der Streitwert wird auf 940,32 EUR festgesetzt.…

Sozialgericht Detmold S 5 (16) KR 65/01

Sozialgericht Detmold Urteil vom 10.02.2004 (rechtskräftig) Sozialgericht Detmold S 5 (16) KR 65/01     Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 131,39 Euro nebst 2% Zinsen über dem Basiszinssatz ab 01.01.1999 zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.…