Sozialgericht Gelsenkirchen S 46 KR 1514/18
Kernpunkte:
Off-Label Einsatz von Rituximab ist bei Krankenhausbehandlung abweichend von der Dogmatik des BSG vermutlich zulässig.
Die Kasse unterliegt für Rückforderungen den gleichen Fristen, die für Rechnungsänderungen der Krankenhäuser gelten.
Für eine Rechnung aus 2014 mit einem (positiven) MDK-Gutachten aus…