Sozialgericht Aachen S 13 KR 157/08
Sozialgericht Aachen
Urteil vom 03.03.2009 (rechtskräftig)
Sozialgericht Aachen S 13 KR 157/08
Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Tatbestand:
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Übernahme der Kosten einer operativen Brustkorrektur mittels Liposuktion…