Verwaltungsgericht Köln 7 K 5224/17
Verwaltungsgericht Köln, 7 K 5224/17
Urteil vom 03.07.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung…