Sozialgericht Hannover S 19 KR 357/15
Kernpunkte:
Der Aufnahmeprozess ist erst abgeschlossen, wenn alle initiale Prozesse (auch z. B. die Pflegeanamnese) abgeschlossen sind. Die Hauptdiagnose wird anhand der Erkenntnisse aus allen initialen Prozessen festgelegt.
Die Hauptdiagnose wird nicht ausschließlich aus der Begründung der Aufnahmeentscheidung abgeleitet.
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