Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 5 KR 795/18
Kernpunkte:
Eine Leistung, die mit Kategorie 1 im AOP-Katalog steht, ist regelhaft ambulant zu erbringen.
Ausnahmen von dieser Regel können nur durch besondere Umstände (Vorerkrankungen / Risikofaktoren oder eingetretene Komplikationen der Behandlung begründet werden.
Die abstrakte Möglichkeit einer Komplikation (z.…