AOP 2023
Anlage 1 zum Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V
Katalog ambulant durchführbarer
Operationen und sonstiger
stationsersetzender Eingriffe
gemäß § 115b SGB V
im Krankenhaus
Stand: 01.01.2023
Präambel Kontextfaktoren
Der GKV–Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf einen gemeinsamen Katalog von Kontextfaktoren verständigt. Die Kontextfaktoren dienen der Begründung einer stationären Durchführung von Leistungen nach § 3 dieses Vertrages die regelhaft ambulant erbracht werden können. Das Vorliegen eines Kontextfaktors ist ausreichend für die Begründung einer stationären Leistung. Dennoch kann jede Leistung auch bei Vorliegen einer oder mehrere Kontextfaktoren weiterhin ambulant erbracht werden, sofern dies aus medizinischen Gründen vertretbar ist.
Die Kontextfaktoren sind vom Krankenhaus zu dokumentieren und im Rahmen der Abrechnung eines vollstationären Krankenhausfalles nach § 301 SGB V zu übermitteln. Für die Dokumentation der Kontextfaktoren gelten die Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung.
Liegen abweichend von den in Anlage 2 genannten Kontextfaktoren medizinische Gründe oder soziale Gründe vor, die dazu führen, dass die Versorgung des Patienten in der Häuslichkeit
nicht sichergestellt werden kann und dadurch der medizinische Behandlungserfolg gefährdet ist, so sind diese Gründe bei einer stationären Durchführung der Leistung nach Anlage 1
fallindividuell darzustellen.