2003-0204a Ausgedehnte Exzision eines Tumorgebietes

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

0204a Ausgedehnte Exzision eines Tumorgebietes

Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den Tumor zuzuweisen, selbst wenn der histopathologische Befund keinen Hinweis auf einen Resttumor ergibt.