2003-0210a Optionale Kodes für die Morphologie

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

0210a Optionale Kodes für die Morphologie

Nach § 301 SGB V ist die Übermittlung der Morphologiekodes an die Krankenkassen nicht vorgesehen. Die ICD-10-SGB-V stellt die Morphologie-Schlüsselnummern für die optionale Erfassung im Rahmen von Spezialdokumentationen für Forschungszwecke bzw. zur Nutzung durch Tumorzentren und Onkologische Schwerpunkte zur Verfügung.

WWeitere Hinweise finden sich zu Beginn des Abschnitts „Morphologie der Neubildungen“ in der ICD-10-SGB-V.