2003-0212a Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase
Kleine Änderungen der Version: 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0212a Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase
Kodierung
Diagnosen
Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab (s.a. DKR 0211b Chemotherapie bei Neubildungen).
a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) hat die Hauptdiagnose
Z51.1 | Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung |
Als Nebendiagnose ist außerdem ein Kode für das zu behandelnde Malignom zuzuweisen (C67.- für die bösartige Neubildung der Harnblase).
b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später), ist die bösartige Neubildung der Harnblase als Hauptdiagnose zuzuweisen. Z51.1 ist als Nebendiagnose anzugeben, wenn es sich um eine Aufnahme speziell zur Instillation von Zytostatika/BCG handelt.
Prozeduren
In beiden Fällen ist der Prozedurenkode
8-541.4 | Instillation von zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase |
einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.