2003-0403a Zystische Fibrose
Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
0403a Zystische Fibrose
Bei einem Patienten mit Zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus
| E84.– | Zystische Fibrose |
als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die Manifestation der Zystischen Fibrose ist als Nebendiagnose anzugeben.
Es ist zu beachten, dass
| E84.8 | Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen |
auch bei Fällen mit kombinierten Manifestationen zu verwenden ist. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.
Beispiel 1
Ein Patient mit Mukoviszidose wird zur Behandlung einer eitrigen Bronchitis aufgenommen.
| Hauptdiagnose: | E84.0 | Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen |
| Nebendiagnose(n): | J20.1 | Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae |
Bei Krankenhausaufenthalten, die nicht die Zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.- Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt.