2003-0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
Diese Kodierrichtlinie wurde 2004 gestrichen.
0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
Definition
Wiederholtes Vortäuschen einer Krankheit, zumeist akut, dramatisch und überzeugend, wird auch als Münchhausen-Syndrom bezeichnet.
Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom ist eine bizarre Variante dieses Syndroms, bei der ein Kind als Ersatzpatient dient. Ein Elternteil fälscht die Anamnese, verletzt das Kind durch Drogen/Medikamente, fügt Urinproben Blut oder bakterielle Verunreinigungen bei etc.
Kodierung:
Die korrekte Kodierung für das Kind ist:
T74.1 | Körperlicher Missbrauch. |
Die Zuweisung eines Kodes für das Münchhausen-Syndrom
F68.1 | Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen] |
ist in einem Fall des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms falsch, da es ein Elternteil des Patienten ist, nicht der Patient selbst, der an dieser Krankheit leidet.