2003-0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom

Diese Kodierrichtlinie wurde 2004 gestrichen.

0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom

Definition

Wiederholtes Vortäuschen einer Krankheit, zumeist akut, dramatisch und überzeugend, wird auch als Münchhausen-Syndrom bezeichnet.

Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom ist eine bizarre Variante dieses Syndroms, bei der ein Kind als Ersatzpatient dient. Ein Elternteil fälscht die Anamnese, verletzt das Kind durch Drogen/Medikamente, fügt Urinproben Blut oder bakterielle Verunreinigungen bei etc.

Kodierung:

Die korrekte Kodierung für das Kind ist:

T74.1 Körperlicher Missbrauch.

Die Zuweisung eines Kodes für das Münchhausen-Syndrom

F68.1 Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]

ist in einem Fall des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms falsch, da es ein Elternteil des Patienten ist, nicht der Patient selbst, der an dieser Krankheit leidet.