2009-0911d Schrittmacher/Defibrillatoren

Kleine Änderungen der Version: 2013, 2009, 2006

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0911d Schrittmacher/Defibrillatoren

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

Permanente Schrittmacher
Wenn eine temporäre Sonde entfernt wird und ein permanenter Schrittmacher implantiert wird, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemäßig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist ein gesonderter Prozedurenkode hierfür nicht anzugeben.

Für die Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (also nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist der Kode

1-266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher

zuzuweisen.

Bei Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers/Defibrillators ist

Z45.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators

als Hauptdiagnose zuzuweisen, zusammen mit den passenden Verfahrenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät (Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Sonden, eines Sondenstückes oder das Ablösen der Sonde.)
T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen
T82.8
Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode

Z95.0 Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators

zuzuweisen.