2003-P005b Multiple/Bilaterale Prozeduren

Kleine Änderungen der Version: 2013, 2011, 2008

Änderungen der Ursprungsversion: 2012, 2009, 2006, 2005

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

P005b Multiple/Bilaterale Prozeduren

Multiple Prozeduren
Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple oder bilaterale Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.

Bei der Anordnung der Kodes ist es sinnvoll, die Empfehlungen von DKR P002a Hauptprozedur zu beachten.

Ausnahmen:

  • Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 1).
  • Nicht zu kodieren sind Prozeduren, wenn sie in DKR P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden genannt sind.
  • Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,
    • wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben.
    • wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben (z.B. Beatmung) im Kode enthalten. In diesem Fall sind die Teilmengen bzw. Teilzeiten zu addieren und die Gesamtmenge bzw. Gesamtzeit einmal zu kodieren.
    • wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste).
Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind

  • Untersuchung der elektrophysiologischen Aktivität des Herzens (1-265)⊕1
  • Verbände bei Verbrennungen (5-92a)
  • Applikation von Medikamenten und Nahrung (8-01)
  • Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle (1-844)
  • Therapeutische perkutane Punktion des Thorax, Pleurahöhle (8-152.1)
  • Diagnostische perkutane Punktion und Aspiration der Bauchhöhle, Aszitespunktion (1-853.2)
  • Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle (8-153)
  • Spülung (Lavage) (8-17)
  • Zytostatische Chemotherapie bei Neubildungen (8-54)
  • Lagerungsbehandlung (8-390)
  • Rehabilitative und physikalische Therapie (8-55 bis 8-60)
  • Elektrostimulation und Elektrotherapie (8-63 bis 8-65)
  • Hyperthermie im Rahmen einer onkologischen Therapie (8-60)
  • Offenhalten der oberen Atemwege (8-700)
  • Maschinelle Beatmung über Maske oder Tubus (8-71)⊕2
  • Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen (8-720)
  • Transfusionen von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat (8-800)⊕2
  • Transfusion von Leukozyten (8-802)⊕2
  • Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln (8-81)⊕2
  • Schmerztherapie (8-91)
  • Patientenmonitoring (8-92 bis 8-93)⊕3
  • Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schluckstörungen- und Hörstörungen (9-30)
  • Psychosomatische, psychotherapeutische und neuropsychologische Psychotherapie (9-40)

Anmerkungen:

Bei den elektrophysiologischen Untersuchungen gemäß den deutschen und internationalen Leitlinien handelt es sich um komplexe Untersuchungsverfahren, die ggf. aus mehreren Einzeluntersuchungen bestehen können. Standardverfahren wie z.B. Ruhe-, Belastungs- und 24-Stunden-EKG gehören nicht dazu und sind nicht zu kodieren (siehe DKR P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden).
Mengen- bzw. Zeitangaben sind zunächst als solche zu erfassen, bei Entlassung zu addieren und die Summe einmal für den gesamten Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P012a Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.
Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur Exzision von neun Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.

Hauptdiagnose: C44.3 Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierend
Nebendiagnose(n): C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
C44.6 Basalzellkarzinom, Unterarm
L57.0 Keratosis solaris
Hauptprozedur: 5-212.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase
andere Prozeduren: 5-181.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres
5-894.08 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm
5-894.0a dto., Rücken
5-894.0f dto., Unterschenkel

Bilaterale Prozeduren

Wenn Prozeduren zwei getrennte Gebiete erschließen, ein bilaterales Organ betreffen oder zwei getrennte Inzisionen (bilateral) erfordern, so sind die Prozeduren zweifach zu kodieren (siehe Beispiel 2), sofern es keinen Kode für einen beidseitigen Eingriff (siehe Beispiel 3) gibt oder Hinweise im OPS-301 dies regeln (siehe Beispiel 4).

Anmerkung: Für die Abrechung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der Kodierung von bilateralen Prozeduren (z.B. Mammaexpander) die Übergangsregelungen zu beachten.

Beispiel 2

Bilaterale Prozeduren, für die es im OPS-301 nur einen Kode für den einseitigen Eingriff gibt:
Amputation von mehr als einem Körperteil, z.B. Amputation beider Beine

5-864.8 Unterschenkelamputation n.n.bez
5-864.8 Unterschenkelamputation n.n.bez

Verschluss von Liddefekten an beiden Augen

5-095.00 Naht des Augenlides, Verschluss oberflächlicher Liddefekte, ohne Beteiligung der Lidkante
5-095.00 Naht des Augenlides, Verschluss oberflächlicher Liddefekte, ohne Beteiligung der Lidkante

bilaterale Reposition von Radius-Frakturen (Colles)

5-790.16 Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese, durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage, Radius distal
5-790.16 Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese, durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage, Radius distal

bilaterale Korrektur abstehender Ohren

5-184.0 Plastische Korrektur abstehender Ohren, durch Korrektur des Ohrknorpels
5-184.0 Plastische Korrektur abstehender Ohren, durch Korrektur des Ohrknorpels

Beispiel 3

Bilaterale Prozeduren, für die es im OPS-301 eigene Kodes gibt, sind mit diesem Kode zu verschlüsseln.

5-200.3 Parazentese [Myringotomie], beidseitig, mit Legen einer Paukendrainage

 

Beispiel 4

Die Art der Kodierung bilateraler Prozeduren wird durch einen Hinweis im OPS-301 geregelt.

5-53 Verschluss abdominaler Hernien
Hinw.: Bei beidseitiger Operation in einer Sitzung sind beide Seiten getrennt zu kodieren (2 Kodes)
5-530
Verschluss einer Hernia inguinalis
Inkl.: Verschluss eines offenen Processus vaginalis peritonei und einer kongenitalen Hydrocele testis
5-530.0 Ohne Plastik
.00 Mit hoher Bruchsackunterbindung und Teilresektion
.01 Mit Hydrozelenwandresektion
.02 Mit Funikulolyse und Hodenverlagerung
.0x Sonstige
.0y N.n.bez.

 

Ausnahmen:

Einige der bilateralen Prozeduren, die mit nur einem Zugang durchgeführt werden, sind nur einfach zu kodieren. Dies betrifft insbesondere die Gefäßdarstellungen.

Beispiel 5

3-601 Arteriographie der Gefäße des Halses
3-604 Arteriographie der Gefäße des Abdomens