2003-1207b Hauttransplantation
Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.
1207b Hauttransplantation
Bei Hauttransplantationen ist der Kode für die Entnahme des Transplantates nur anzugeben, wenn dieser Eingriff in einer gesonderten Sitzung erfolgt. Dies betrifft die OPS-Kodes:
5-901 | Freie Hauttransplantation, Entnahmestelle |
5-904 | Lappenplastik an Haut und Unterhaut, Entnahmestelle |
5-924 | Freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen, Entnahmestelle |
Hinweis: Diese Kodierrichtlinie modifiziert die Hinweise des OPS-301 „Entnahme- und Empfängerstelle sind gesondert zu kodieren“ in den Gruppen 5-90 Operative Wiederherstellung und Rekonstruktion von Haut und Unterhaut und 5-92 Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen.