2003-1302a Bandscheibenprolaps
Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.
1302a Bandscheibenprolaps
Wenn die Diagnose „Bandscheibenprolaps“ (d.h. Dislokation der Zwischenwirbelscheibe oder Vorfall) als Folge einer akuten Verletzung gestellt wird, ist ein Kode aus einer der Kategorien anzugeben, die die Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern betreffen:
S13.– | Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern in Halshöhe |
S23.– | Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern im Bereich des Thorax |
S33.– | Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern im Bereich der Lendenwirbelsäule und des Beckens. |
Wenn die Diagnose nicht auf eine frische Verletzung zurückgeführt wird, wird ein Kode aus
M50.0† | Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie (G99.2*) |
M50.1 | Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie |
M50.2 | Sonstige zervikale Bandscheibenverlagerung |
oder
M51.0† | Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Myelopathie (G99.2*) |
M51.1 | Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie |
M51.2 | Sonstige näher bezeichnete Bandscheibenverlagerung |
verwendet.
Gegebenenfalls sind Kodes für Spätfolgen anzugeben. Da es häufig schwierig ist, einen „Bandscheibenvorfall“ mit einer bestimmten Verletzung in Zusammenhang zu bringen, sind die meisten Fälle mit M50.0, .1, .2 oder M51.0, .1, .2 zu kodieren.