2003-1503a Abortivei

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

1503a Abortivei

Wenn die Diagnose „Abortivei“ ist, ist der Kode

O02.0 Abortivei und sonstige Molen

zuzuweisen, auch wenn kein histopathologischer Nachweis vorliegt.