2003-1508b Dauer der Schwangerschaft

Kleine Änderung der Version: 2014

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

1508b Dauer der Schwangerschaft

Ein Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer bis zur 36. Woche anzugeben (in den Basisdaten der Mutter).

O09.0! Weniger als 5 vollendete Wochen
O09.1! 5 bis 13 vollendete Wochen
O09.2! 14 bis 19 vollendete Wochen
O09.3! 20 bis 25 vollendete Wochen
O09.4! 26 bis 33 vollendete Wochen
O09.5! 34 bis 36 vollendete Wochen
O09.9! Nicht näher bezeichnete Schwangerschaftsdauer

Ein Kode aus O09.–! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:

  • O00–O07 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
  • O20.0 Drohender Abort
  • O42.– Vorzeitiger Blasensprung
  • O47.0 Frustrane Kontraktionen vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (siehe auch DKR 1519b Frühgeburt)
  • O60 Vorzeitige Entbindung (siehe auch DKR 1519b Frühgeburt)

Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert (siehe auch DKR 1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-), Beispiel 1 und 3)

Hinweis: Zur Zeit ist die Anwendung der Kategorie O09.- nur bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche möglich. In der nächsten Ausgabe der ICD-10-SGB-V wird die Schwangerschaftsdauer auch für mehr als 36 vollendete Schwangerschaftswochen verschlüsselbar sein.