2003-1526a Manuelle Plazentalösung

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

1526a Manuelle Plazentalösung

Eine manuelle Plazentalösung kann nicht nur wegen Retention der Plazenta (O73.- Retention der Plazenta und der Eihäute ohne Blutung), sondern auch aus anderen Gründen durchgeführt worden sein. Deshalb kann nicht in allen Fällen, bei denen eine manuelle Plazentalösung durchgeführt wurde, eine Plazentaretention vorausgesetzt werden. Kodiert wird mit dem passenden Kode aus

5-756 Entfernung zurückgebliebener Plazenta (postpartal).

Die manuelle Plazentalösung ist ein Routineverfahren bei einem Kaiserschnitt und ist hierbei nicht separat zu kodieren.