2003-1803a Stürze

Diese Kodierrichtlinie wurde 2006 gestrichen.

1803a Stürzte

R29.81 Stürze

ist nur in den Fällen zuzuweisen, bei denen Patienten (normalerweise ältere Patienten) aufgrund von Stürzen mit unbekannter Ätiologie aufgenommen werden und bei denen während des Krankenhausaufenthalts kein(e) Grund(-erkrankung) gefunden wird. In Fällen mit einer bekannten Verletzung, die mit dem Sturz in Zusammenhang steht oder in Fällen mit einer bekannten Grunderkrankung, die als Ursache für die wiederkehrenden Stürze gefunden wurde, (z.B. die Parkinson-Krankheit) ist R29.81 Stürze nicht zu kodieren.