2003-1804a Inkontinenz
Kleine Änderungen der Version: 2010
Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2005
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
1804a Inkontinenz
Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).
die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.
Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz
R32 | Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz, |
R15 | Stuhlinkontinenz |
sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz bei der Entlassung besteht oder mindestens sieben Kalendertage lang andauert (s.a. DKR 0601a Schlaganfall).