2007-1804f Inkontinenz

Kleine Änderungen der Version: 2010

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


1804f Inkontinenz

Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn

  • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).

  • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).

  • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz

N39.3 Streßinkontinenz
N39.4- Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz
R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz,
R15 Stuhlinkontinenz

sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung ist oder eine oben genannte klinische Bedeutung besitzt.