2003-1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
Kleine Änderungen der Version: 2009, 2007, 2006
Änderungen der Ursprungsversion: 2008, 2005
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
Akuter Schmerz
Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.
Unter diesen Umständen ist R52.0 Akuter Schmerz nicht zu kodieren (s.a. DKR D002b Hauptdiagnose und DKR 1801a Befunde und Symptome).
Die Ausschlussliste bei
R52.– | Schmerz, anderenorts nicht klassifiziert |
ist zu beachten. Sie schließt die Verwendung der Kodes dieser Kategorie dann aus, wenn die Lokalisation/Art des Schmerzes bekannt ist, und verweist auf die in diesen Fällen zu verwendenden (lokalisationsbezogenen) Schlüsselnummern.
R52.0 | Akuter Schmerz |
wird demnach nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation oder Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.
Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz sind anzugeben, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8-91 zu verschlüsseln, z.B.
8-910 | Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie |
8-914 | Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie |
8-918 | Multimodale Schmerztherapie |
Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz
Chronischer Schmerz wird nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn der Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen wird. Der Kode für die Lokalisation des Schmerzes wird als Hauptdiagnose angegeben.
Übliche Schmerzbehandlungsverfahren sind im OPS-301 zu finden, z.B.:
8-91 | Schmerztherapie |
5-038 | Operationen am spinalen Liquorsystem |
5-039 | Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen |
5-043 | Sympathektomie |
5-059 | Andere Operationen an Nerven und Ganglien |
Die Kodes
R52.1 | Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder |
R52.2 | Sonstiger chronischer Schmerz |
sind nur dann als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die Lokalisation der Schmerzen nicht näher bestimmt ist (siehe Ausschlusshinweise bei Kategorie R52) und die Definition der Hauptdiagnose zutrifft.
Beispiel 1
Ein Patient wird ins Krankenhaus zur Untersuchung eines chronischen therapieresistenten Schmerzes aufgenommen. Ursache und nähere Zuordnung des Schmerzes kann während des Krankenhausaufenthaltes nicht bestimmt werden.
Hauptdiagnose: | R52.1 | Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz |
In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden.
Beispiel 2
Ein Patient wird zur Behandlung chronischer, therapieresistenter Schmerzen in der Kreuzgegend aufgenommen. Dem Patienten wird ein Rückenmarkstimulator (Einzelelektrodensystem) implantiert.
Hauptdiagnose: | M54.5 | Kreuzschmerz |
Prozedur(en): | 5-039.20 | Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Rückenmarkstimulation, Einzelelektrodensystem |
5-039.30 | Implantation einer epiduralen Elektrode, unilateral |
Beispiel 3
Bei einem Patienten, der zur Behandlung eines bösartigen Lungentumors im Oberlappen aufgenommen wurde, wird während des Krankenhausaufenthaltes festgestellt, dass er an schweren Knochenschmerzen (aufgrund von Knochenmetastasen) leidet. Der Patient erhält Morphium, um den Schmerz zu kontrollieren.
Hauptdiagnose: | C34.1 | Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Oberlappen (-Bronchus) |
Nebendiagnose(n): | C79.5 | Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes |