2003-1912a Akute und alte Verletzungen

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

1912a Akute und alte Verletzungen

Eine akute Verletzung ist eine Verletzung, deren Versorgung noch erfolgen oder noch vollendet werden muss. Für die initiale und nachfolgende Behandlung der aktuellen Verletzung ist der Kode für die Verletzung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden. (S.a. „Wiedereinweisung zur Behandlung von Verbrennungen“ in DKR 1914a Verbrennungen).

Eine alte Verletzung ist eine Verletzung, deren Versorgung abgeschlossen ist. Im Rahmen der initialen Versorgung der Verletzung ist die normale Funktion nicht wiederhergestellt worden, so dass eine Fortsetzung der Behandlung erforderlich ist.

Kodiert wird in diesen Fällen nach der Richtlinie für Spätfolgen DKR 1913a Folgeerscheinungen von Verletzungen, Vergiftung, toxischen Wirkungen und anderen äußeren Ursachen.