2003-D005a Folgezustände geplante Folgeeingriffe
Änderungen der Ursprungsversion: 2005
Kleine Änderungen dieser Version in den Jahren 2010, 2006.
Diese Version der Kosierrichtlinie ist die Ursprungsversion.
D005a Folgezustände
‚Folgezustände‘ oder ‚Spätfolgen‘ einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.
Die Auswirkung einer Krankheit wird als Spätfolge betrachtet, wenn sie in der Diagnose ausgewiesen wird als:
• spät (Folge von)
• alt
• Folgeerscheinung von
• aufgrund einer Vorkrankheit
• als Folge einer Vorkrankheit
Sofern der zugrundeliegende Krankheitsprozess nicht mehr aktiv ist, wird die Schlüsselnummer für die akute Form dieser Krankheit nicht kodiert, sondern der Folgezustand mit den entsprechenden spezifischen ICD-Kodes (siehe z.B. unten angefügte Liste „Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen“).
Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
• eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
• eine Schlüsselnummer („Folgen von …“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.
Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von …“.
Beispiel 1
Einseitige Erblindung aufgrund eines früheren Trachoms
H54.4 | Blindheit eines Auges |
B94.0 | Folgezustände des Trachoms |
Beispiel 2
Monoplegie des Oberarms aufgrund einer früheren akuten Poliomyelitis
G83.2 | Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität |
B91 | Folgezustände der Poliomyelitis |
Beispiel 3
Spastische Hemiplegie aufgrund einer früheren Hirnembolie
G81.1 | Spastische Hemiparese und Hemiplegie |
I69.4 | Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet |
Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:
Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
B90.– | Folgezustände der Tuberkulose Folgezustände umfassen Krankheitszustände, die als solche oder als Folge einer früheren Tuberkulose bezeichnet sind, oder Restzustände nach einer alten, abgeheilten, inaktiven oder ruhenden Tuberkulose, die als solche bezeichnet sind, es sei denn, es liegen Anzeichen für eine aktive Tuberkulose vor (WHO). |
B91 | Folgezustände der Poliomyelitis |
B92 | Folgezustände der Lepra |
B94.– | Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten |
B94.0 | Folgezustände des Trachoms Die Folgezustände umfassen Restzustände des Trachoms mit der Angabe, dass sie abgeheilt oder inaktiv sind, außerdem bestimmte Folgen wie z. B. Blindheit, Narbenentropium oder Narben der Konjunktiva – es sei denn, es liegen Anzeichen für eine aktive Infektion vor (WHO). |
B94.1 | Folgezustände der Virusenzephalitis Die Folgezustände umfassen Krankheiten, die als solche oder als Spätzustände bezeichnet sind, und außerdem diejenigen, die ein Jahr oder länger nach Ausbruch der ursächlichen Krankheit noch bestehen (WHO). |
B94.8 | Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten Die Folgezustände umfassen Krankheiten, die als solche oder als Spätfolgen oder Restzustände dieser Zustände angegeben sind, wie z. B. abgeheilt, alt, inaktiv, zum Stillstand gekommen – es sei denn, es liegen Anzeichen für einen aktiven Krankheitszustand vor. Folgezustände umfassen auch chronische Zustände mit der Angabe, dass sie „bedingt sind durch“ oder als Restzustand ein Jahr oder länger nach Beginn desjenigen Krankheitszustandes, der den Schlüsselnummern A00–B89 zuzuordnen ist, noch bestehen (WHO). |
E64.- | Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen |
E64.3 | Folgen der Rachitis Die Folgezustände umfassen sämtliche Krankheitszustände, die rachitisch bedingt sind und die ein Jahr oder länger nach Ausbruch der Krankheit bestehen, oder solche, die als Folgezustand oder Spätfolge der Rachitis bezeichnet sind (WHO). |
E68 | Folgen der Überernährung |
G09 | Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems Diese Schlüsselnummer ist für Folgezustände von Krankheiten anzuwenden, die in G00.-, G03-G04, G06.- und G08 aufgeführt oder dort einzuordnen sind. Folgezustände entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems, die Bestandteil der Doppelklassifizierung (G01*-G02*, G05.-* und G07*) sind, sind der für die Folgezustände des Grundleidens vorgesehenen Schlüsselnummer zuzuordnen (z. B. B90.0 „Folgezustände einer Tuberkulose des Zentralnervensystems“). Falls für das Grundleiden keine Schlüsselnummer für Folgezustände existiert, wird das Grundleiden verschlüsselt (WHO). |
I69.- | Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit |
O97 | Tod an den Folgen direkt gestationsbedingter Ursachen |