2003-P002a Hauptprozedur
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Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
P002a Hauptprozedur
Die Hauptprozedur ist definiert als:
Die signifikanteste Prozedur, die zur Behandlung der Hauptdiagnose durchgeführt wurde.
Diese sollte an erster Stelle angegeben werden.
Falls keine signifikante Prozedur zur Behandlung der Hauptdiagnose durchgeführt worden ist, ist die Anordnung und Bewertung der Kodes nach folgender Hierarchie sinnvoll:
- Prozeduren zur Behandlung einer Nebendiagnose
- diagnostische/explorative Prozeduren in Bezug zur Hauptdiagnose
- diagnostische/explorative Prozeduren in Bezug zur Nebendiagnose
Beispiel 1
Hauptdiagnose: | Ovarialzyste | |
Nebendiagnose(n): | Polyp des Corpus uteri Menorrhagie | |
Prozedur(en): | Einseitige, laparoskopische Exzision einer Ovarialzyste | Therapeutische Kürettage |
Es ist sinnvoll, den Kode für die Hauptprozedur zur Therapie der Ovarialzyste an erster Stelle anzugeben:
5-651.22 | Exzision einer Ovarialzyste, einseitig, laparoskopisch |
5-690.2 | Therapeutische Kürettage mit Polypentfernung |