2009-P005h Multiple/Bilaterale Prozeduren

Kleine Änderungen der Version: 2013, 2011, 2008

Änderungen der Ursprungsversion: 20122006, 2005, sowie in diesem Jahr.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

P005h Multiple/Bilaterale Prozeduren

Multiple Prozeduren
Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.

Beispiel 1

Bei einem Patienten mit chronisch ischämischer Herzkrankheit wird in unterschiedlichen Sitzungen jeweils ein nicht medikamentefreisetzender Stent in unterschiedliche Koronararterien eingebracht.

Prozeduren: 8-837.k0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie
8-837.k0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

Anmerkung: Mehrere Sitzungen während eines stationären Aufenthalts sind mit mehreren Kodes zu verschlüsseln.

Ausnahmen:

  • Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 2).
  • Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,
    • wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im Kode
      enthalten (s.a. DKR P012 Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl).
    • wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste).
Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind

  • Untersuchung der elektrophysiologischen Aktivität des Herzens, kathetergestützt (1-265)
  • Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
  • Applikation von Medikamenten (6-00) ⊕1
  • Applikation von Medikamenten und Nahrung (8-01)
  • Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle (1-844)
  • Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax, Pleurahöhle (8-152.1)
  • Diagnostische (perkutane) Punktion und Aspiration der Bauchhöhle, Aszitespunktion (1-853.2)
  • Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle (8-153)
  • Spülung (Lavage) (8-17)
  • Lagerungsbehandlung (8-390)
  • Frührehabilitative Komplexbehandlung (8-55)
  • Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen (8-56)
  • Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch fokussierten Ultraschall (8-63 bis 8-66)
  • Offenhalten der oberen Atemwege (8-700)
  • Maschinelle Beatmung über Maske oder Tubus (8-71)⊕1
  • Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen (8-720)
  • Transfusionen von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat (8-800)⊕1
  • Transfusion von Leukozyten (8-802)⊕1
  • Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln (8-81)⊕1
  • Schmerztherapie (8-91)
  • Patientenmonitoring (8-92 bis 8-93)⊗2
  • Phoniatrische und pädaudiologische Komplexbehandlung (9-31)
  • Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie (9-40)

Anmerkungen:

Mengen- bzw. Zeitangaben sind zunächst als solche zu erfassen, bei Entlassung zu addieren und die Summe einmal für den gesamten Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P012 Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.
Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist.

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.

Hauptdiagnose: C44.3 Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierend
Nebendiagnose(n): C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
C44.6 Basalzellkarzinom, Unterarm
C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
L57.0 Keratosis solaris
Prozeduren: 5-212.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase
5-181.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres
5-894.08 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm
5-919.0 Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung, 3-5 Tumoren
5-894.0a dto., Rücken
5-894.0f dto., Unterschenkel

Bilaterale Prozeduren
Der OPS sieht ab der Version 2005 für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen die Angabe eines Zusatzkennzeichens für die Seitigkeit (R=rechts, L=links, B=beidseitig) verpflichtend vor. Wenn eine Prozedur in einer Sitzung beidseitig durchgeführt wird, ist diese demnach mit dem Zusatzkennzeichen „B“ zu versehen. Anderenfalls wird die jeweilige Seite (R, L) angegeben.

Beispiel 3

Amputation beider Unterschenkel

5-864.8 B Unterschenkelamputation n.n.bez, beidseitig