2004-0203a Rezidiv eines primären Malignoms

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

0203Rezidiv eines primären Malignoms

Sofern ein primäres Malignom, das bereits früher aus demselben Organ oder Gewebe radikal entfernt wurde, rezidiviert, ist es als primäres Malignom des angegebenen Gebietes unter Verwendung des entsprechenden Kodes aus C00–C75 zu verschlüsseln, d.h. ein Rezidiv ist wie ein Primärtumor zu kodieren.