2004-0303c Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.


0303c Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation

1. Nach Transplantation von hämatopoetischen Zellen

Bei Patienten, die aufgrund eines Versagens von transplantierten hämatopoetischen Zellen (Knochenmark oder Stammzellen) oder einer Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) aufgenommen werden, ist ein Kode aus

T86.0- Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen und Graft-versus-host-Krankheit

als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Die (maligne) Grunderkrankung ist als Nebendiagnose zu kodieren, ebenso ggf. die Organmanifestationen einer GVHD, sofern diese die Nebendiagnosenkriterien nach DKR D003b Nebendiagnosen erfüllen.

2. Nach Transplantation eines Organs oder Gewebes

Bei Patienten, die aufgrund eines Versagens oder einer Abstoßungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes (außer hämatopoetische Stammzellen) aufgenommen werden, ist einer der folgenden Kodes als Hauptdiagnose zu verschlüsseln:

T86.1 Versagen und Abstoßung eines Nierentransplantates
T86.2 Versagen und Abstoßung eines Herztransplantates
T86.3 Versagen und Abstoßung eines Herz-Lungen-Transplantates
T86.4 Versagen und Abstoßung eines Lebertransplantates
T86.8- Versagen und Abstoßung sonstiger transplantierter Organe und Gewebe
T86.81 Lungentransplantat
T86.82 Pankreastransplantat
T86.83 Hornhauttransplantat des Auges
T86.88 Sonstige transplantierte Organe und Gewebe
T86.9 Versagen und Abstoßung eines n.n.bez. transplantierten Organes und Gewebes

Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– nicht als Hauptdiagnose anzugeben.