2004-0303c Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation
Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.
0303c Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation
1. Nach Transplantation von hämatopoetischen Zellen
Bei Patienten, die aufgrund eines Versagens von transplantierten hämatopoetischen Zellen (Knochenmark oder Stammzellen) oder einer Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) aufgenommen werden, ist ein Kode aus
T86.0- | Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen und Graft-versus-host-Krankheit |
als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.
Die (maligne) Grunderkrankung ist als Nebendiagnose zu kodieren, ebenso ggf. die Organmanifestationen einer GVHD, sofern diese die Nebendiagnosenkriterien nach DKR D003b Nebendiagnosen erfüllen.
2. Nach Transplantation eines Organs oder Gewebes
Bei Patienten, die aufgrund eines Versagens oder einer Abstoßungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes (außer hämatopoetische Stammzellen) aufgenommen werden, ist einer der folgenden Kodes als Hauptdiagnose zu verschlüsseln:
T86.1 | Versagen und Abstoßung eines Nierentransplantates |
T86.2 | Versagen und Abstoßung eines Herztransplantates |
T86.3 | Versagen und Abstoßung eines Herz-Lungen-Transplantates |
T86.4 | Versagen und Abstoßung eines Lebertransplantates |
T86.8- | Versagen und Abstoßung sonstiger transplantierter Organe und Gewebe T86.81 Lungentransplantat T86.82 Pankreastransplantat T86.83 Hornhauttransplantat des Auges T86.88 Sonstige transplantierte Organe und Gewebe |
T86.9 | Versagen und Abstoßung eines n.n.bez. transplantierten Organes und Gewebes |
Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– nicht als Hauptdiagnose anzugeben.