2004-0503a Persönlichkeitsstörungen

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

0503a Persönlichkeitsstörungen

In den Fällen, in denen die Diagnose einer „Persönlichkeitsstörung“ (z.B. einer „paranoiden Persönlichkeit“) gestellt werden soll, ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Persönlichkeitsstörung vorliegt oder vielmehr eine Persönlichkeitsvariante.

Eine Störung wird verschlüsselt mit einem Kode aus

F60.- Spezifische Persönlichkeitsstörungen.

Wird eine Diagnose gestellt, die eine Anzahl von Begriffen umfasst, die verschiedenen vierstelligen Bezeichnungen bei F60 Spezifische Persönlichkeitsstörungen zugeordnet werden können, ist jede Störung zu kodieren.