2004-0508a Morbus Alzheimer

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

0508a Morbus Alzheimer

Ein Morbus Alzheimer bzw. eine Demenz bei Alzheimer-Krankheit ist mit zwei Schlüsselnummern zu kodieren:

  • einem Kode aus G30.–† Alzheimer Krankheit und
  • einem Kode aus F00.–* Demenz bei Alzheimer-Krankheit.

Beide Kategorien sind nach dem Alter unterteilt, in dem die Erkrankung auftritt.