2004-0607a Schädelbasis-Chirurgie

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.

0607a Schädelbasis-Chirurgie

Die chirurgische Behandlung von Läsionen (z.B. Glomus jugularis, Meningeom, Fibro-Sarkom, Fibro-Dysplasie), die die Schädelbasis betreffen, erfordert häufig den Einsatz mehrerer Neurochirurgen oder die Zusammenarbeit von mehreren Chirurgen aus verschiedenen Spezialgebieten bzw. eine Zusammenarbeit im Tandem-Verfahren während einer Operation.

Aus diesem Grund werden bei solchen Operationen einzelne Prozedurenschritte kodiert; z.B. ist der Zugang zum Operationsgebiet immer gesondert, mit einem Kode aus 5-010 oder 5-011, zu verschlüsseln. Die Kodierung von Operationen an Schädel und Gehirn stellt somit eine Ausnahme zur üblichen Prozedurenkodierung mit dem OPS-301 dar, bei der im Allgemeinen sämtliche Prozedurenkomponenten in einem Kode abgebildet sind.

Kodierung

Der OPS-301 stellt für die Schädelbasis-Chirurgie zum Beispiel folgende Kodes zur Verfügung:

5-016.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen, Schädelbasis, Tumorgewebe
5-016.1 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen, Schädelbasis, sonstiges erkranktes Gewebe

wobei an 6. Stelle die genaue Lokalisation zu kodieren ist.

Zusätzlich zu verschlüsseln ist der operative Zugang mit einem Kode aus

5-010 Schädeleröffnung über die Kalotte
5-011 Zugang durch die Schädelbasis

 

Beispiel 1

Ein Patient mit Meningeom des Dorsum sellae (präpontin bis zum kraniozervikalen Übergang) wird zur Operation aufgenommen.

Prozedur(-en): 5-011.5 Zugang durch die Schädelbasis, transoral mit Spaltung des weichen und harten Gaumens
5-015.4 Exzision und Destruktion von erkranktem intrakraniellem Gewebe (Hirnhäute), Tumorgewebe, mit Präparation von infiltriertem Nachbargewebe
5-020.4 Kranioplastik, Schädelbasis