2004-D005a Folgezustände

Änderungen der Ursprungsversion: 2005

Kleine Änderungen dieser Version in den Jahren 2010, 2006.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


D005
a Folgezustände

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.

Die Auswirkung einer Krankheit wird als Spätfolge betrachtet, wenn sie in der Diagnose ausgewiesen wird als:

• spät (Folge von)
• alt
• Folgeerscheinung von
• aufgrund einer Vorkrankheit
• als Folge einer Vorkrankheit

Sofern der zugrundeliegende Krankheitsprozess nicht mehr aktiv ist, wird die Schlüsselnummer für die akute Form dieser Krankheit nicht kodiert, sondern der Folgezustand mit den entsprechenden spezifischen ICD-Kodes (siehe z.B. unten angefügte Liste „Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen“).

Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:

• eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
• eine Schlüsselnummer („Folgen von …“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.

Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von …“.

Beispiel 1

Einseitige Erblindung aufgrund eines früheren Trachoms

H54.4 Blindheit eines Auges
B94.0 Folgezustände des Trachoms

 

Beispiel 2

Monoplegie des Oberarms aufgrund einer früheren akuten Poliomyelitis

G83.2
Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität
B91 Folgezustände der Poliomyelitis

 

Beispiel 3

Spastische Hemiplegie aufgrund einer früheren Hirnembolie

G81.1
Spastische Hemiparese und Hemiplegie
I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

 

Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:

Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

B90.– Folgezustände der Tuberkulose
Folgezustände umfassen Krankheitszustände, die als solche oder als Folge einer früheren Tuberkulose bezeichnet sind, oder Restzustände nach einer alten, abgeheilten, inaktiven oder ruhenden Tuberkulose, die als solche bezeichnet sind, es sei denn, es liegen Anzeichen für eine aktive Tuberkulose vor (WHO).
B91 Folgezustände der Poliomyelitis
B92 Folgezustände der Lepra
B94.– Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
B94.0 Folgezustände des Trachoms
Die Folgezustände umfassen Restzustände des Trachoms mit der Angabe, dass sie abgeheilt oder inaktiv sind, außerdem bestimmte Folgen wie z. B. Blindheit, Narbenentropium oder Narben der Konjunktiva – es sei denn, es liegen Anzeichen für eine aktive Infektion vor (WHO).
B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis
Die Folgezustände umfassen Krankheiten, die als solche oder als Spätzustände bezeichnet sind, und außerdem diejenigen, die ein Jahr oder länger nach Ausbruch der ursächlichen Krankheit noch bestehen (WHO).
B94.8 Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
Die Folgezustände umfassen Krankheiten, die als solche oder als Spätfolgen oder Restzustände dieser Zustände angegeben sind, wie z. B. abgeheilt, alt, inaktiv, zum Stillstand gekommen – es sei denn, es liegen Anzeichen für einen aktiven Krankheitszustand vor. Folgezustände umfassen auch chronische Zustände mit der Angabe, dass sie „bedingt sind durch“ oder als Restzustand ein Jahr oder länger nach Beginn desjenigen Krankheitszustandes, der den Schlüsselnummern A00–B89 zuzuordnen ist, noch bestehen (WHO).
E64.- Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
E64.3 Folgen der Rachitis
Die Folgezustände umfassen sämtliche Krankheitszustände, die rachitisch bedingt sind und die ein Jahr oder länger nach Ausbruch der Krankheit bestehen, oder solche, die als Folgezustand oder Spätfolge der Rachitis bezeichnet sind (WHO).
E68 Folgen der Überernährung
G09 Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
Diese Schlüsselnummer ist für Folgezustände von Krankheiten anzuwenden, die in G00.–, G03.–, G04.–, G06.– und G08 aufgeführt oder dort einzuordnen sind. Folgezustände entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems, die Bestandteil der Doppelklassifizierung (G01*, G02.–*, G05.–* und G07*) sind, sind der für die Folgezustände des Grundleidens vorgesehenen Schlüsselnummer zuzuordnen (z. B. B90.0 Folgezustände einer Tuberkulose des Zentralnervensystems). Falls für das Grundleiden keine Schlüsselnummer für Folgezustände existiert, wird das Grundleiden verschlüsselt (WHO).
I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
O97 Tod an den Folgen direkt gestationsbedingter Ursachen