2004-P002a Hauptprozedur

Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gelöscht.

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


P002a Hauptprozedur

Die Hauptprozedur ist definiert als:

Die signifikanteste Prozedur, die zur Behandlung der Hauptdiagnose durchgeführt wurde.

Diese sollte an erster Stelle angegeben werden.

Falls keine signifikante Prozedur zur Behandlung der Hauptdiagnose durchgeführt worden ist, ist die Anordnung und Bewertung der Kodes nach folgender Hierarchie sinnvoll:

  • Prozeduren zur Behandlung einer Nebendiagnose
  • diagnostische/explorative Prozeduren in Bezug zur Hauptdiagnose
  • diagnostische/explorative Prozeduren in Bezug zur Nebendiagnose

Beispiel 1

Hauptdiagnose: Ovarialzyste
Nebendiagnose(n): Polyp des Corpus uteri Menorrhagie
Prozedur(en): Einseitige, laparoskopische Exzision einer Ovarialzyste Therapeutische Kürettage

Es ist sinnvoll, den Kode für die Hauptprozedur zur Therapie der Ovarialzyste an erster Stelle anzugeben:

5-651.22 Exzision einer Ovarialzyste, einseitig, laparoskopisch
5-690.2 Therapeutische Kürettage mit Polypenentfernung