2003-0101a HIV/AIDS

Kleine Änderungen der Version: 2010, 2006

Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2005, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.


0101a HIV/AIDS

Anmerkung: Wird in dieser Richtlinie auf die Kode-Gruppe „B20-B24“ hingewiesen, so sind damit alle Kodes dieser Gruppe mit Ausnahme von B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom gemeint.

HIV-Kodes sind folgende:

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]
(d.h. unsicherer Nachweis nach nicht eindeutigem serologischem Test)
B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
(d.h. Infektionsstatus HIV-positiv o.n.A.)
B20–B24 Humane Immundefizienz-Viruskrankheit [HIV]

Die Kodes R75, Z21, B23.0 und die Gruppe B20-B24 schließen sich gegenseitig aus und sind während desselben stationären Aufenthaltes nicht zusammen aufzuführen.

Laborhinweis auf HIV – R75

Dieser Kode ist nur bei den Patienten zuzuweisen, deren HIV-Antikörper-Tests nicht sicher positiv sind. Dies ist gewöhnlich dann der Fall, wenn zwar ein Screening-Test für HIV positiv, der Bestätigungstest aber entweder negativ oder nicht eindeutig ist. Diese Patienten könnten eine HIV-Infektion oder ein falsch-positives Testergebnis haben. Eine Unterscheidung erfolgt normalerweise durch die Wiederholung des Tests zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Kode R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV] ist nicht als Hauptdiagnose zuzuweisen.

Akutes HIV-Infektions-Syndrom – B23.0
Bei einem „akuten HIV-Infektionssyndrom“ (entweder bestätigt oder vermutet) ist der Kode B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom als Nebendiagnose zu den Kodes der bestehenden Symptome (z.B. Lymphadenopathie, Fieber) oder der Komplikation (z.B. Meningitis) hinzuzufügen.
Hinweis: Im Allgemeinen sind Symptome nur dann zu kodieren, wenn ihre Ursache unbekannt ist. Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu Abschnitt „Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände“ in DKR D002b Hauptdiagnose dar.

Beispiel 1

Ein HIV-positiver Patient wird mit Lymphadenopathie aufgenommen.

Hauptdiagnose: R59.1 Lymphknotenvergrößerung, generalisiert
Nebendiagnose(n): B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom

Wenn aufgrund von Komplikationen die Wiederaufnahme eines Patienten mit akutem HIVInfektions-Syndrom nötig wird, ist ebenfalls die Komplikation als Hauptdiagnose (z.B. A87.8 Meningitis) zu kodieren mit dem akuten HIV-Infektionssyndrom (B23.0 Akutes HIVInfektionssyndrom) als Nebendiagnose.

Nach kompletter Rückbildung der primären Erkrankung werden fast alle Patienten asymptomatisch und bleiben es für mehrere Jahre. Im Falle von zukünftigen Aufnahmen sind diese entsprechend der existierenden Richtlinien zu kodieren. Der Kode für das „Akute HIVInfektionssyndrom“ (B23.0) wird nicht mehr verwendet, sobald der Patient von der primären Erkrankung genesen ist.

Asymptomatischer HIV-Status – Z21

Z21 Asymptomatische HIV-Infektion (Humane Immundefizienz-Virusinfektion)

ist nicht routinemäßig, sondern nur dann zuzuweisen, wenn ein HIV-positiver Patient zwar keine Symptome der Infektion zeigt, die Infektion aber trotzdem den Behandlungsaufwand erhöht (siehe DKR D003b Nebendiagnosen). Dieser Kode ist nicht bei (späteren) Aufnahmen zu verwenden, bei denen der Patient HIV-Manifestationen irgendeiner Art entwickelt hat.

Da sich Z21 auf Patienten bezieht, die asymptomatisch sind und zur Behandlung einer nicht in Beziehung zur HIV-Infektion stehenden Erkrankung aufgenommen wurden, wird der Kode Z21 nicht als Hauptdiagnose zugewiesen.

HIV-Krankheit (AIDS) – B20, B21, B22, B23.8, B24

Zur Kodierung der HIV-Krankheit (AIDS) stehen folgende Kodes zur Verfügung:

B20 Infektiöse und Parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B22 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit
B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz- Viruskrankheit]

Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) werden mit Schlüsselnummern aus der Gruppe B20-B24 kodiert. Die Kodes R75 und Z21 sind in diesem Fall nicht zu verwenden.

Reihenfolge und Auswahl der Kodes

Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Kodes aufzuführen sind, wird im Hinblick auf die Definition des Begriffs „Hauptdiagnose“ getroffen.

Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, die HIV-Krankheit ist, ist der entsprechende Kode aus B20-B24 zu verwenden. Ein Beispiel hierfür ist ein Patient, der stationär zur antiretroviralen Chemotherapie der HIV-Erkrankung aufgenommen wird.

Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, eine Manifestation der HIV-Krankheit ist, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren.

Sofern die Manifestation sowohl einen Ätiologie-Kode (†) als auch einen Manifestations-Kode (*) erfordert, zum Beispiel Herpes-Enzephalitis (B00.4† und G05.1*), so sind beide Kodes in der angegebenen Reihenfolge zuzuweisen (d.h. Ätiologie gefolgt von Manifestation).

Anmerkung: Stern-Schlüsselnummern (Manifestationskodes des Kreuz-Stern-Systems) werden niemals als Hauptdiagnosekode bei HIV/AIDS zugewiesen (s.a. DKR D012a Mehrfach-Kodierung).

Sofern der Patient multiple Manifestationen aufweist, die zwei oder mehr Kodes aus der Gruppe B20-B24 zugeordnet werden können, ist der HIV-Kode nur jenem Manifestationskode zuzuweisen, der sich auf die Hauptdiagnose des aktuellen Krankenhausaufenthaltes bezieht. Dieser HIV-Kode ist direkt nach dem Hauptdiagnose-Kode anzugeben.

Die Zuweisung von weiteren Kodes aus der Gruppe B20-B24 zu den übrigen Manifestationen ist möglich, wenn dieser Grad an Detailliertheit benötigt wird.

Beispiel 2

Ein Patient wird mit Mundsoor aufgrund einer HIV-Infektion aufgenommen.

Hauptdiagnose: B37.0 Candida-Stomatitis
Nebendiagnose(n): B20 Infektiöse und parasitäre Krankheit infolge HIVKrankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

 

Beispiel 3

Ein Patient mit AIDS wird zur Behandlung eines Kaposi-Sarkoms der Haut aufgenommen. Gleichzeitig bestehen ein Auszehrungssyndrom und eine CMV-Retinitis.

Hauptdiagnose: C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
Nebendiagnose(n): B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
B25.8† Sonstige Zytomegalie
H32.0* Chorioretinitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
R64 Kachexie

Mit diesen Diagnosekodes ist der beschriebene Fall korrekt verschlüsselt.

Die Angabe von weiteren Kodes aus der Gruppe B20-B24 zu den HIV-/AIDSManifestationen, die hier Nebendiagnosen sind, ist ebenfalls möglich (siehe Beispiel 3b).

Hinweis: Das Exklusivum bei R64 „Kachexie-Syndrom infolge HIV-Krankheit (B22)“ ist nicht anzuwenden. Es wird in der nächsten Version der ICD-10-SGB-V gestrichen.

 

Beispiel 4

Ein Patient mit AIDS wird zur Behandlung eines Kaposi-Sarkoms der Haut aufgenommen. Gleichzeitig bestehen ein Auszehrungssyndrom und eine CMV-Retinitis.

Hauptdiagnose: C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
Nebendiagnose(n): B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
B25.8† Sonstige Zytomegalie
H32.0* Chorioretinitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
optional: B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIVKrankheit (Humane Immundefizienz-Viruskrankheit)
R64 Kachexie
optional: B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV- Krankheit

Die optionalen Nebendiagnosekodes B20 und B23.8 können angegeben werden, um das Auszehrungssyndrom und die CMV-Retinitis als Manifestationen der HIV/AIDS-Erkrankung zu kennzeichnen.

Hinweis: Das Exklusivum bei R64 „Kachexie-Syndrom infolge HIV-Krankheit (B22)“ ist nicht anzuwenden. Es wird in der nächsten Version der ICD-10-SGB-V gestrichen.

Manifestationen und sonstige verwandte Erkrankungen

Alle Manifestationen der HIV-Infektion werden kodiert. Sofern eine Manifestation vorliegt, aber der HIV-Status unklar ist, ist er vor der Zuweisung eines Kodes aus B20-B24 zu ermitteln.

Kaposi-Sarkom

Das Kaposi-Sarkom ist immer ein primäres Neoplasma. Daher ist für jeden angegebenen Tumor ein Kode aus der Kategorie C46.- Kaposi-Sarkom zuzuweisen. Entgegen der Definition einer Nebendiagnose gemäß DKR D003b Nebendiagnosen ist das Kaposi-Sarkom bei jedem sich anschließenden Krankenhausaufenthalt zu kodieren (s.a. DKR 0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes).

Komplikationen oder Nebenwirkungen der antiretroviralen Therapie

Die antiretrovirale Therapie kann Komplikationen zur Folge haben, zum Beispiel Anämie, Neuropathie und Konkremente der Harnwege.

Beispiel 5

Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.

Hauptdiagnose: D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie
Nebendiagnose(n): Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]

Chemotherapie bei HIV-Krankheit (AIDS)

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Chemotherapie aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab (s.a. DKR 0211b Chemotherapie bei Neubildungen).

Wichtig ist die Unterscheidung von

a) Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) und

b) Behandlung im Rahmen eines mehrtägigen Aufenthaltes (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später)

a) Tagesfall

Diagnosen

1) Bei Tages-Chemotherapie mit Virostatika/Antibiotika ist die Hauptdiagnose

Z51.2 Andere Chemotherapie

(siehe Beispiel 6).

2) Sofern ein HIV/AIDS-Patient zur Tages-Chemotherapie aufgenommen wurde, um ein Kaposi-Sarkom zu behandeln, ist die Hauptdiagnose

Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung

(siehe Beispiel 7).

Ein bzw. mehrere Nebendiagnose-Kode(s) ist/sind zuzuweisen, um auf den HIV/AIDS-Status und jede behandelte Manifestation hinzuweisen.

Prozeduren

Ein Prozedurenkode aus 8-54 Zytostatische Chemotherapie bei Neubildungen ist nur dann zuzuweisen, wenn es sich um die Verschlüsselung einer Chemotherapie zur Behandlung von bösartigen Neubildungen handelt (z.B. bei Kaposi-Sarkom, siehe Beispiel 7).

Beispiel 6

Ein Patient mit AIDS kommt zur mehrfachen Antibiotika-Infusion bei Mykobakterium-avium-Befall der Lunge im Rahmen einer Tagesbehandlung.

Hauptdiagnose: Z51.2 Andere Chemotherapie
Nebendiagnose(n): A31.0 Infektion der Lunge durch sonstige Mykobakterien
B20 Infektiöse und parasitäre Krankheit infolge HIV-Krankheit
[Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

 

Beispiel 7

Ein Patient mit Kaposi-Sarkom bei AIDS kommt zur intravenösen zytostatischen Behandlung (Tagesfall).

Hauptdiagnose: Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung
Nebendiagnose(n): C46.0 Kaposi-Sarkom der Haut
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
Prozedur(en): 8-540.1 Intravenöse Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika bei Neubildungen

a) Mehrtägiger Aufenthalt

Diagnosen

Bei einem mehrtägigen stationären Aufenthalt ist die Erkrankung, die die Chemotherapie erforderlich macht, als Hauptdiagnose zuzuweisen. Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung ist als Nebendiagnose zu kodieren, falls es sich um eine Aufnahme speziell zur Chemotherapie eines Malignoms (z.B. Kaposi-Sarkom) handelt (s.a. DKR 0211b Chemotherapie bei Neubildungen).

Prozeduren

Ein Prozedurenkode aus 8-54 Zytostatische Chemotherapie bei Neubildungen ist nur dann zuzuweisen, wenn es sich um die Verschlüsselung einer Chemotherapie zur Behandlung von bösartigen Neubildungen handelt (z.B. bei Kaposi-Sarkom, siehe Beispiel 8).

Beispiel 8

Ein Patient mit Kaposi-Sarkom bei AIDS kommt zur intravenösen zytostatischen Behandlung im Rahmen eines mehrtägigen stationären Aufenthalts.

Hauptdiagnose: C46.8 Kaposi-Sarkom mehrerer Organe
Nebendiagnose(n): B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit
Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung
Prozedur(en): 8-540.1 Intravenöse Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika bei Neubildungen