2005-0207a Bösartige Neubildungen an mehreren Lokalisationen

Diese Kodierrichtlinie wurde 2009 gestrichen.


0207a Bösartige Neubildungen an mehreren Lokalisationen

Der Kode

C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

ist nur in den Fällen – und dann nur als Nebendiagnose – zuzuweisen, in denen mehr als ein maligner Primärtumor die Definition der Hauptdiagnose erfüllt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird bei ein und demselben Krankenhausaufenthalt sowohl wegen eines primären Melanoms am Bein als auch wegen eines Mammakarzinoms (oberer äußerer Quadrant) behandelt.

Hauptdiagnose: C50.4 Bösartige Neubildung der Brustdrüse, oberer äußerer Quadrant
Nebendiagnose(n): C43.7 Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschließlich Hüfte
C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

In diesem Fall ist entweder C43.7 oder C50.4 als Hauptdiagnosekode zuzuweisen. Der behandelnde Arzt entscheidet, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht (s.a. Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen in DKR D002d Hauptdiagnose). C97! ist als Nebendiagnosekode hinzuzufügen.