2005-0207a Bösartige Neubildungen an mehreren Lokalisationen
Diese Kodierrichtlinie wurde 2009 gestrichen.
0207a Bösartige Neubildungen an mehreren Lokalisationen
Der Kode
C97! | Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen |
ist nur in den Fällen – und dann nur als Nebendiagnose – zuzuweisen, in denen mehr als ein maligner Primärtumor die Definition der Hauptdiagnose erfüllt.
Beispiel 1
Eine Patientin wird bei ein und demselben Krankenhausaufenthalt sowohl wegen eines primären Melanoms am Bein als auch wegen eines Mammakarzinoms (oberer äußerer Quadrant) behandelt.
Hauptdiagnose: | C50.4 | Bösartige Neubildung der Brustdrüse, oberer äußerer Quadrant |
Nebendiagnose(n): | C43.7 | Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschließlich Hüfte |
C97! | Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen |
In diesem Fall ist entweder C43.7 oder C50.4 als Hauptdiagnosekode zuzuweisen. Der behandelnde Arzt entscheidet, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht (s.a. Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen in DKR D002d Hauptdiagnose). C97! ist als Nebendiagnosekode hinzuzufügen.