2003-0213b Strahlentherapie

Das ist die Ursprungsversion dieser DKR.

Diese DKR wurde 2008 gestrichen. Einige Inhalte hieraus sind in die DKR 0201f übernommen worden.

Änderungen der Ursprungsversion: 2007, 2005, 2004

0213b Strahlentherapie

Kodierung

Diagnosen
Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Strahlentherapie aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab (vgl. DKR 0211b Chemotherapie bei Neubildungen).

a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) hat die Hauptdiagnose

Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung.

Als Nebendiagnose ist außerdem ein Kode für das zu behandelnde Malignom zuzuweisen.

b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist die Erkrankung, die die Strahlentherapie erforderlich macht, als Hauptdiagnose zuzuweisen. Z51.0 ist als Nebendiagnose anzugeben, wenn es sich um eine Aufnahme speziell zur Strahlentherapie handelt.

Hinweis: Der Kode Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung umfasst auch die therapeutische Applikation von radioaktiven Substanzen. Die nächste Version der ICD-10-SGB-V wird ein entsprechendes Inklusivum bei Z51.0 enthalten.

Prozeduren
In beiden Fällen ist der entsprechende Kode für onkologische Strahlentherapie aus

8-52 Strahlentherapie oder
8-53 Nuklearmedizinische Therapie

zuzuweisen, und zwar so oft, wie diese Prozeduren während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.