2003-0403a Zystische Fibrose
Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
0403a Zystische Fibrose
Bei einem Patienten mit Zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus
E84.– | Zystische Fibrose |
als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die Manifestation der Zystischen Fibrose ist als Nebendiagnose anzugeben.
Es ist zu beachten, dass
E84.8 | Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen |
auch bei Fällen mit kombinierten Manifestationen zu verwenden ist. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.
Beispiel 1
Ein Patient mit Mukoviszidose wird zur Behandlung einer eitrigen Bronchitis aufgenommen.
Hauptdiagnose: | E84.0 | Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen |
Nebendiagnose(n): | J20.1 | Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae |
Bei Krankenhausaufenthalten, die nicht die Zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.- Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt.