2003-0403a Zystische Fibrose

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

0403a Zystische Fibrose

Bei einem Patienten mit Zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus

E84.– Zystische Fibrose

als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die Manifestation der Zystischen Fibrose ist als Nebendiagnose anzugeben.

Es ist zu beachten, dass

E84.8 Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen

auch bei Fällen mit kombinierten Manifestationen zu verwenden ist. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.

Beispiel 1

Ein Patient mit Mukoviszidose wird zur Behandlung einer eitrigen Bronchitis aufgenommen.

Hauptdiagnose: E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
Nebendiagnose(n): J20.1 Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae

Bei Krankenhausaufenthalten, die nicht die Zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.- Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt.