2005-0502a Nikotinabhängigkeit
Diese Kodierrichtlinie wurde 2008 gestrichen.
Kleine Änderungen der Version: In diesem Jahr
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0502a Nikotinabhängigkeit
Die Schlüsselnummer
F17.2 | Psychische und Verhaltensstörung durch Tabak, Abhängigkeitssyndrom |
ist dann zuzuordnen, wenn bei einem Patienten ein „Nikotinabhängkeits-Syndrom“ vorliegt und diese Diagnose die Definition einer Nebendiagnose (DKR D003d Nebendiagnosen) erfüllt.
Beispiel 1
Ein Patient wird zur Crossektomie bei Varizen am Bein aufgenommen. Der Patient leidet außerdem an einer chronischen Obstruktion der Atemwege und hat ein Nikotinabhängigkeits-Syndrom. Die Abhängigkeit zeigt sich während des Aufenthaltes unter anderem in einem starken Verlangen zu rauchen und fortgesetztem Rauchen, obwohl er aufgefordert wurde, zur Unterstützung der Behandlung nicht zu rauchen.
Hauptdiagnose: | I83.9 | Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung |
Nebendiagnose(n): | J44.99 | Chronisch obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet, FEV1 nicht näher bezeichnet |
F17.2 | Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak, Abhängigkeitssyndrom | |
Prozedur(en): | 5-385.70 | Crossektomie und Stripping: V. saphena magna |