2005-0502a Nikotinabhängigkeit

Diese Kodierrichtlinie wurde 2008 gestrichen.

Kleine Änderungen der Version: In diesem Jahr

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0502a Nikotinabhängigkeit

Die Schlüsselnummer

F17.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Tabak, Abhängigkeitssyndrom

ist dann zuzuordnen, wenn bei einem Patienten ein „Nikotinabhängkeits-Syndrom“ vorliegt und diese Diagnose die Definition einer Nebendiagnose (DKR D003d Nebendiagnosen) erfüllt.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur Crossektomie bei Varizen am Bein aufgenommen. Der Patient leidet außerdem an einer chronischen Obstruktion der Atemwege und hat ein Nikotinabhängigkeits-Syndrom. Die Abhängigkeit zeigt sich während des Aufenthaltes unter anderem in einem starken Verlangen zu rauchen und fortgesetztem Rauchen, obwohl er aufgefordert wurde, zur Unterstützung der Behandlung nicht zu rauchen.

Hauptdiagnose: I83.9 Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung
Nebendiagnose(n): J44.99 Chronisch obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet, FEV1 nicht näher bezeichnet
F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak, Abhängigkeitssyndrom
Prozedur(en): 5-385.70 Crossektomie und Stripping: V. saphena magna